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Beweissicherung

Im Zuge eines Neubaus oder von Umbau- und Sanierungsarbeiten an einem Bestandsobjekt kommt es immer wieder zu Schäden an Gebäuden oder deren Einfriedungen in der unmittelbaren Nachbarschaft, sei es nun durch Erschütterungen im Zuge von Ramm- oder Grabungsarbeiten, durch unbewusste Abänderungen von unterirdischen Wasserläufen, was nachhaltig die Statik des Nachbargebäudes ändern kann, oder auch durch Anfahrschäden von Baufahrzeugen.

 

So vielfältig die Ursachen sind, so vielfältig können auch die Schäden selbst sein. Neben der Frage, wer für den eingetretenen Schaden verantwortlich ist, stellt sich auch immer wieder die Frage, ob die Schäden auch tatsächlich durch die Bauarbeiten eingetreten sind oder vielleicht vor Beginn der Bauarbeiten als Baumängel oder Bauschäden schon vorgelegen haben und vielleicht gar nicht wahrgenommen wurden.


Damit ungerechtfertigte Schadensersatzforderungen an den Bauherrn von vornherein ausgeschlossen werden können, sollte unbedingt vor Beginn der Bauarbeiten eine umfangreiche bautechnische Beweissicherung stattfinden, denn damit lassen sich entstandene Schäden klar von Altschäden abgrenzen, berechtigte Schadensersatzforderungen hingegen können auf Basis einer fundierten Beweissicherung problemlos geltend gemacht und durchgesetzt werden. 

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